Die heutige Zahnmedizin bietet verschiedene Möglichkeiten, wie Vollnarkose, Dämmerschlaf oder die örtliche Betäubung, um die Behandlung beim Zahnarzt schmerzfrei zu gestalten. Sie eignen sich besonders für Angstpatienten, um ihnen die Furcht vor der Behandlung zu nehmen. Darüber hinaus kommen sie aber auch bei verschiedensten Behandlungsmethoden zum Einsatz.
Wir legen sehr großen Wert auf das Wohlbefinden unserer Patienten. Zudem können wir in unserer Zahnarztpraxis in Bochum auf eine langjährige Erfahrung in Sachen Anästhesie zurückblicken. Gerne klären wir Sie in einem persönlichen Gespräch darüber auf. Rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.
Zahnarztangst, auch Oralphobie genannt, ist ein ernst zu nehmendes Thema. Oftmals liegen ihr ganz unterschiedliche Ursachen zu Grunde. Die Folgen sind aber oft ähnlich: Eine ausbleibende Behandlung führt zu weiteren Problemen, welche die Angst oder Scheu vor dem Zahnarztbesuch beim Patienten weiter steigern. Im schlimmsten Fall resultieren aus der ausbleibenden Behandlung gravierende gesundheitliche Konsequenzen für den ganzen Körper.
Damit es nicht soweit kommt, möchten wir Angstpatienten dabei helfen, ihre Furcht zu überwinden und den Teufelskreis zu durchbrechen. Dazu bieten wir Konzepte an und zeigen Lösungswege auf. Unser Kredo liegt dabei auf Offenheit und Transparenz: Wir nehmen uns Zeit für ein unverbindliches Gespräch mit Ihnen, in dem wir zahnmedizinische Probleme sowie Behandlungsansätze darlegen. Einen besonderen Service, den wir Angstpatienten in diesem Zusammenhang anbieten, sind modernste Narkosemethoden.
Eine Vollnarkose beim Zahnarzt gleicht einer schmerzfreien Behandlung. Angstpatienten möchten wir die Furcht vor chirurgischen Eingriffen nehmen. Deshalb haben wir im Folgenden alle wichtigen Fragen rund um die Zahnbehandlung unter Vollnarkose für Sie zusammengestellt. In der Zahnarztpraxis von Dr. Winking werden Sie jederzeit professionell und einfühlsam von unserem kompetenten Ärzteteam betreut. Durch unsere langjährige Erfahrung mit Angstpatienten können wir Ihnen eine erfolgreiche Zahnbehandlung unter Narkose ermöglichen.
Damit Sie feststellen können, ob die Vollnarkose beim Zahnarzt die richtige Methode ist, möchten wir Ihnen zunächst die verschiedenen Narkoseformen vorstellen:
Die Vollnarkose beim Zahnarzt eignet sich für gesunde Patienten, da die Narkoseform eine nicht unerhebliche Belastung für den Körper darstellt. Vor jeder Vollnarkose wird eine ausführliche Anamnese durchgeführt. Auf dieser Grundlage entscheidet der Zahnarzt individuell, ob die Behandlung notwendig ist und klärt über potenzielle Risiken auf. Bei bestimmten Vorerkrankungen ist eine Vollnarkose nicht zu empfehlen, es kommen jedoch unterschiedliche schmerzlindernde Methoden als Alternative infrage. Gerne beraten wir Sie professionell in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie dafür einfach Kontakt zu uns auf.
Der künstliche Tiefschlaf ist überwiegend bei größeren Eingriffen sinnvoll. Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, in welchen Fällen eine Vollnarkose beim Zahnarzt empfohlen wird:
Die Vollnarkose beim Zahnarzt lässt sich in die folgenden Phasen unterteilen:
Zunächst erhält der Patient ein Beruhigungsmittel. Nach Einsetzen der beruhigenden Wirkung, wird die Narkose eingeleitet. Dies geschieht in den meisten Fällen durch einen Venenzugang. Während der Patient in den künstlichen Tiefschlaf versetzt wird, bereitet das Ärzteteam die weiteren Behandlungsschritte vor.
Nach abgeschlossener zahnärztlicher Behandlung reduziert der Anästhesist die Zufuhr des Narkosemittels und leitet die Aufwachphase ein. Auch in dieser Phase stellen wir eine Begleitung durch unser geschultes Fachpersonal sicher. Nach der Behandlung bleibt der Patient zur Beobachtung in unserer Zahnarztpraxis. Nachdem sichergestellt wurde, dass der Behandelnde die Narkose gut vertragen hat, darf dieser in Begleitung die Praxis verlassen.
Das Herbeiführen des künstlichen Tiefschlafs bietet Ihnen verschiedene Vorteile:
Die Kosten für eine Vollnarkose sind abhängig von der Behandlungsdauer. Auch der Umfang der Voruntersuchungen und die Wahl des Narkosemittels spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Kosten. Diese können von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, sofern die Vollnarkose eine medizinische Notwendigkeit darstellt. Eine ausgeprägte Zahnarztangst kann durch ein Attest eines Therapeuten oder Psychiaters ausgestellt werden.
Für die Lokalanästhesie in unserer Praxis setzten wir die neusten Methoden ein, die ein punktgenaues und nahezu schmerzfreies Betäuben einzelner Zähne zulassen.
Haben Sie noch weiterführende Fragen zur Vollnarkose oder zu den anderen Anästhesiemethoden beim Zahnarzt? Unser Ärzteteam berät Sie gerne umfassend und ausführlich. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.